Die Bundesregierung hat die VgV im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 grundlegend überarbeitet: Die Regelungen der VOF und des zweiten Abschnitts der VOL/A sind in der VgV zusammengeführt und um zahlreiche Neuregelungen ergänzt worden. Für die Vergabepraxis hat die VgV daher erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit der UVgO und der VergStatVO müssen Vergabestellen zudem komplett neue Regelwerke beachten.